S3-Leitlinie - Nicht erholsamer Schlaf/Schlafstörungen

Nicht erholsamer Schlaf bzw. Schlafstörungen sind verbunden mit Einschränkungen der Gesundheit, der geistigen und körperlichen Leistungsfähigkeit sowie der Teilhabe am beruflichen und sozialen Leben. Ziel der Leitlinie ist es, mittels des hierfür entwickelten Algorithmus die Ursachen von schlafmedizinischen Beschwerden unter Berücksichtigung der jeweiligen Erfordernisse aufzudecken und ursachengerecht zu behandeln.

Schlafstörungen sind vielgestaltig und häufig. Um eine angemessene Behandlung der Betroffenen zu gewährleisten, ist es notwendig, rechtzeitig diejenigen zu identifizieren, die einer spezifischen schlafmedizinischen Diagnostik und Therapie bedürfen. Ärzte und Psychologen mit schlafmedizinischen Fachkenntnissen können viele Diagnosen unmittelbar und ohne Zuhilfenahme spezifischer apparativer Diagnostik ausschließlich anamnestisch und klinisch stellen. Auch die Betroffenen selbst, soweit sie ausreichend über die Zusammenhänge informiert sind, können häufig bereits durch Verhaltensänderung zur Verbesserung beitragen und einer Chronifizierung vorbeugen. Für einen Teil der Betroffenen ist der Einsatz von apparativer Diagnostik durch Spezialisten mit der Zusatzbezeichnung Schlafmedizin erforderlich. Wiederum ein Teil der daraus resultierenden Therapien muss unter deren Anleitung und Überwachung durchgeführt werden.

Dem Umfang und der Schwere der durch Schlafstörungen verursachten gesundheitlichen und wirtschaftlichen Schäden stehen heute gute Möglichkeiten zur Prävention und Behandlung gegenüber. Ihr Einsatz ist an die Voraussetzung der korrekten diagnostischen Einordnung des zugrunde liegenden gesundheitlichen Problems geknüpft. Für die Diagnostik und Therapie vieler Schlafstörungen bzw. schlafmedizinischer Erkrankungen liegen inzwischen Studienergebnisse höchster Evidenzgrade vor. Sie werden in der Leitlinie übersichtlich dargestellt. Bezüglich der Bereiche, in denen die Grundlagen noch nicht auf hohem Evidenzniveau gesichert sind, werden die Studienergebnisse niedriger Evidenzgrade referiert. In einzelnen Punkten wurden im Rahmen der Konsensuskonferenz auf der Basis der vorhandenen Evidenzen Empfehlungen zu Diagnostik und Therapie konsentiert. Unter Forschungsbedarf werden in den Kapiteln diejenigen Problemfelder benannt, welche der Klärung durch klinische Forschung bedürfen.

Die Leitlinie umfasst die schlafmedizinischen Diagnosen der aktuellen internationalen Klassifikation der Schlafstörungen ICSD-2 (American Academy of Sleep Medicine 2005). Gegenüber den Vorgängerversionen ist mit der ICSD-2 erstmals der Anschluss an das Kodiersystem des international gültigen allgemeinen Diagnoseschlüssels ICD (DIMDI 2009) geschaffen worden. Angesichts der weiten Verbreitung von Schlafstörungen bzw. Beschwerden über nicht erholsamen Schlaf bedarf es für das praktische Vorgehen in Diagnostik und Therapie in Ergänzung zum Algorithmus einer Berücksichtigung der Schweregrade. Hierzu hat die Leitlinienkonferenz eine Schweregradeinteilung konsentiert (s. Abschn. 4.1), die auf der Basis des diesbezüglichen Konzeptes aus der ICSD-R (American Sleep Disorders Association 1997) entwickelt wurde.

Im Kernbereich bezieht sich die Leitlinie auf erwachsene Patienten. Im Exkurs enthält sie zusätzliche Ausführungen zu Schlafstörungen im Kindesalter.

Die Leitlinie richtet sich an alle, die in Diagnostik und Therapie von Patienten mit nicht erholsamem Schlaf/Schlafstörungen involviert sind. Darüber hinaus kann sie von Patienten und Entscheidungsträgern im Gesundheitswesen zur Information genutzt werden.

Die Leitlinie „Nicht erholsamer Schlaf/ Schlafstörungen“ wurde von Mitgliedern der DGSM in Zusammenarbeit mit Experten aus den weiteren beteiligten wissenschaftlichen medizinischen Fachgesellschaften erarbeitet, ferner waren Vertreter von Berufsverbänden und Selbsthilfegruppen beteiligt. Sie folgt auf die Leitlinie S2 (Fischer 2002) und entspricht der Stufe 3 des Dreistufenkonzeptes der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) zur Leitlinienentwicklung. Die Leitlinie wurde unter Anleitung des Steering-Komitees entwickelt und in einem formalen Konsensusverfahren beraten und verabschiedet. Das angewandte Verfahren für diese Entwicklung der Leitlinie ist ein nominaler Gruppenprozess.

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Typ:Sonstiges
Autor:Deutsche Gesellschaft für Schlafforschung und Schlafmedizin (DGSM)
Quelle:Somnologie, Band 13, Supplement 1, 13:4–160
Jahr:2009
Keywords (deutsch):Schlafstörungen, S3-Leitlinie, schlafmedizinische Diagnose
Keywords (englisch):---
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